Bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall zahlt die gegnerische Haftpflichtversicherung Ihre Anwaltskosten. Das gilt auch bei scheinbar eindeutiger Sachlage — zum Beispiel bei einem Parkunfall. Nutzen Sie dieses Recht, damit Ihre Ansprüche vollständig reguliert werden.
Sollten Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, übernimmt diese in der Regel alle Kosten, auch bei Bußgeld- und Strafverfahren.
Auch bei Bußgeldbescheiden, Fahrverboten oder Verkehrsstrafverfahren erhalten Sie von mir eine kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung. Rufen Sie an unter 0211 – 77929991 oder nutzen Sie das Kontaktformular. Sie erhalten umgehend eine Rückmeldung und entscheiden danach in Ruhe, ob wir die Angelegenheit übernehmen sollen.