Bußgeldbescheid erhalten? Fachanwalt prüft Ihren Fall

Ein Bußgeldbescheid muss nicht das letzte Wort sein. Messfehler, Verfahrensfehler und fehlerhafte Beschilderung kommen häufiger vor, als die meisten denken. Ich prüfe Ihren Bescheid und sage Ihnen ehrlich, ob ein Einspruch Aussicht auf Erfolg hat.

Welche Verstöße prüfe ich?

Ich vertrete Sie bei allen Verkehrsordnungswidrigkeiten: Geschwindigkeitsüberschreitung (Blitzer, Radar, Laser, Section Control), Rotlichtverstoß, Handyverstoß nach § 23 StVO, Abstandsverstoß, Überholverbot, Alkohol am Steuer im Ordnungswidrigkeitenbereich (bis 1,09 Promille) sowie alle sonstigen Verstöße gegen die StVO.

Warum sich ein Einspruch lohnen kann

Bußgeldbehörden arbeiten unter Zeitdruck und mit Massenverfahren. Typische Fehlerquellen, die ich prüfe:
Messfehler::
Veraltete Eichung des Messgeräts, fehlerhafter Aufbau der Messstelle, falscher Messwinkel, Störquellen im Messbereich. Bei stationären Blitzern wie bei mobilen Messungen gibt es technische Standards, die eingehalten werden müssen.
Verfahrensfehler:
Fehlerhafte Zustellung des Bescheids, versäumte Fristen durch die Behörde, fehlende Anhörung, mangelhafte Dokumentation.
Fehlerhafte Beschilderung:
Verdeckte oder zu spät aufgestellte Geschwindigkeitsschilder, nicht erkennbare Verkehrszeichen, widersprüchliche Beschilderung.

Fahreridentifizierung:

Bei Blitzerfotos muss der Fahrer eindeutig identifizierbar sein. Unscharfe Fotos oder Verwechslungen mit anderen Fahrzeugnutzern sind Gründe für eine Einstellung.
Einspruchsfrist: 14 Tage
Nach Zustellung des Bußgeldbescheids haben Sie genau 14 Tage Zeit, Einspruch einzulegen. Diese Frist ist nicht verlängerbar. Warten Sie also nicht zu lange, sondern lassen Sie den Bescheid umgehend prüfen. Ich sage Ihnen ehrlich, ob ein Einspruch in Ihrem Fall sinnvoll ist. Wenn die Messung korrekt war und keine Fehler erkennbar sind, sage ich Ihnen das genauso klar.
Mögliche Ergebnisse eines Einspruchs
Je nach Fehlerart sind unterschiedliche Ergebnisse möglich: vollständige Einstellung des Verfahrens, Reduzierung des Bußgelds, Wegfall von Punkten oder Umwandlung eines Fahrverbots in eine erhöhte Geldbuße. In meiner Praxis konnte ich regelmäßig eines dieser Ergebnisse für meine Mandanten erreichen.
So funktioniert's
Schritt 1:
Schildern Sie mir Ihren Fall per Telefon oder Formular. Idealerweise senden Sie mir ein Foto des Bußgeldbescheids.
Schritt 2:
Ich prüfe den Bescheid auf alle Fehlerquellen und gebe Ihnen eine ehrliche Einschätzung, ob ein Einspruch Aussicht auf Erfolg hat.
Schritt 3:
Wenn ja, lege ich fristgerecht Einspruch ein und übernehme das gesamte Verfahren.
Häufig gestellte Fragen zum Verkehrsunfall
Lohnt sich ein Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid?
Das kommt auf den Einzelfall an. Bei Geschwindigkeitsmessungen liegt die Fehlerquote höher als allgemein angenommen — besonders bei bestimmten Messgeräten und mobilen Messungen. Ich prüfe Ihren Fall und sage Ihnen ehrlich, ob sich ein Einspruch lohnt.
Kann man gegen einen Blitzer Einspruch einlegen?
Ja. Gegen jeden Bußgeldbescheid kann innerhalb von 14 Tagen Einspruch eingelegt werden. Ob der Einspruch erfolgversprechend ist, hängt vom konkreten Messverfahren, dem eingesetzten Gerät und den Umständen ab.
Was kostet ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid?
Die Kosten richten sich nach der Höhe des Bußgelds und dem Aufwand. Bei einem erfolgreichen Einspruch mit Einstellung werden die Kosten in der Regel von der Staatskasse getragen. Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, übernimmt diese die Kosten. Ich bespreche die Kosten transparent mit Ihnen, bevor Sie mich beauftragen.
Was passiert, wenn ich die Einspruchsfrist verpasse?
Nach Ablauf der 14-Tage-Frist wird der Bußgeldbescheid rechtskräftig. Eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ist nur in Ausnahmefällen möglich. Handeln Sie daher rechtzeitig.
Kann ein Fahrverbot in Geldbuße umgewandelt werden?
Ja, das ist in bestimmten Fällen möglich — besonders wenn Sie beruflich auf den Führerschein angewiesen sind und es sich um einen erstmaligen Verstoß handelt. Die Geldbuße verdoppelt sich dann in der Regel. Ob das in Ihrem Fall möglich ist, prüfe ich individuell.
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