Bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall ist die gegnerische Haftpflichtversicherung gesetzlich verpflichtet, Ihre Anwaltskosten vollständig zu übernehmen. Sie haben kein Kostenrisiko — und sollten dieses Recht unbedingt nutzen.
Warum? Weil Versicherungen ohne anwaltliche Vertretung regelmäßig versuchen, Ansprüche zu kürzen. Eigene Gutachter statt unabhängiger Sachverständiger, günstigere Reparaturkalkulationen, Ablehnung von Wertminderung — das sind Standardtaktiken. Ein Fachanwalt kennt diese Methoden und stellt sicher, dass Ihnen nichts entgeht.
Auch bei scheinbar einfachen Fällen wie einem Parkunfall oder Auffahrunfall: Nutzen Sie Ihr Recht auf einen Anwalt Ihrer Wahl.