Verkehrsstrafrecht - Ihr Strafverteidiger in Düsseldorf

Eine Anzeige im Straßenverkehr ist ernst. Ob Unfallflucht, Trunkenheit, Fahren ohne Fahrerlaubnis oder Nötigung — bei Verkehrsstraftaten drohen empfindliche Strafen bis hin zum Führerscheinentzug und Freiheitsstrafe. Frühzeitige anwaltliche Verteidigung kann den Ausgang des Verfahrens entscheidend beeinflussen.
Wann handelt es sich um eine Verkehrsstraftat?
Der Unterschied zwischen Ordnungswidrigkeit und Straftat ist entscheidend: Bei einer Ordnungswidrigkeit drohen Bußgeld und Punkte. Bei einer Straftat drohen Geldstrafe oder Freiheitsstrafe, Führerscheinentzug und ein Eintrag im Führungszeugnis. Typische Verkehrsstraftaten, bei denen ich Sie verteidige: Unfallflucht (§ 142 StGB): Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort — auch bei scheinbar geringen Schäden eine Straftat. Wer sich innerhalb von 24 Stunden meldet, kann unter bestimmten Voraussetzungen straffrei bleiben (tätige Reue). Trunkenheit im Verkehr (§ 316 StGB): Ab 1,1 Promille liegt eine Straftat vor, ab 0,3 Promille bei Ausfallerscheinungen. Es drohen Geldstrafe, Führerscheinentzug und MPU. Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315c StGB): Bei grob verkehrswidrigem und rücksichtslosem Verhalten mit konkreter Gefährdung anderer. Auch unter Alkohol- oder Drogeneinfluss. Fahren ohne Fahrerlaubnis (§ 21 StVG): Wer ohne gültigen Führerschein fährt — sei es nach Entzug, Ablauf oder ohne je einen besessen zu haben — begeht eine Straftat. Nötigung im Straßenverkehr (§ 240 StGB): Dichtes Auffahren, Ausbremsen, Schneiden — wenn es über normales Fehlverhalten hinausgeht und als Nötigung eingestuft wird.
Warum frühzeitige Verteidigung entscheidend ist
Bei Verkehrsstraftaten zählt jede Stunde. Je früher Sie einen Fachanwalt einschalten, desto besser sind Ihre Chancen
Vor der polizeilichen Vernehmung:
Sie haben das Recht zu schweigen. Machen Sie keine Aussage ohne anwaltliche Beratung. Viele Mandanten belasten sich durch vorschnelle Aussagen selbst.
Akteneinsicht:
Als Ihr Verteidiger beantrage ich sofortige Akteneinsicht. Erst wenn wir wissen, was die Ermittlungsbehörden haben, können wir die richtige Strategie wählen.
Verfahrensstrategie:
Je nach Sachlage kann das Ziel sein: Einstellung des Verfahrens, Strafbefehl statt Hauptverhandlung, Bewährungsstrafe statt Freiheitsstrafe oder Verkürzung der Sperrfrist für den Führerschein.
Mein Vorgehen bei Ihrer Verteidigung
Schritt 1: Sofortige Beratung
Sie schildern mir den Sachverhalt vertraulich. Ich ordne die Situation rechtlich ein und sage Ihnen, was auf Sie zukommt und was wir tun können.
Schritt 2: Akteneinsicht und Strategie
Ich beantrage Akteneinsicht bei der Staatsanwaltschaft und entwickle auf dieser Grundlage eine individuelle Verteidigungsstrategie.
Schritt 3: Verteidigung
Ob Einstellung, Strafbefehlsverfahren oder Hauptverhandlung — ich vertrete Sie mit dem Ziel des bestmöglichen Ergebnisses.
Häufig gestellte Fragen zum Verkehrsstrafrecht
Was soll ich tun, wenn die Polizei mich zu einer Aussage auffordert?
Schweigen Sie. Sie haben das Recht, keine Aussage zu machen — und sollten dieses Recht nutzen. Rufen Sie mich an, bevor Sie irgendwelche Angaben machen. Eine vorschnelle Aussage kann nicht zurückgenommen werden.
Was passiert bei Unfallflucht?
Unfallflucht ist eine Straftat. Es drohen Geldstrafe oder bis zu 3 Jahre Freiheitsstrafe, 3 Punkte, Führerscheinentzug und Eintrag im Führungszeugnis. Aber: Wer sich innerhalb von 24 Stunden nachträglich meldet, kann unter bestimmten Voraussetzungen straffrei bleiben. Sofortige anwaltliche Beratung ist hier entscheidend.
Ab welchem Promillewert ist es eine Straftat?
Ab 1,1 Promille liegt immer eine Straftat vor (absolute Fahruntüchtigkeit). Aber auch ab 0,3 Promille kann es eine Straftat sein, wenn Ausfallerscheinungen hinzukommen — zum Beispiel Schlangenlinien oder ein Unfall.
Kann ein Verfahren eingestellt werden?
Ja, das ist in vielen Fällen möglich — besonders bei Ersttätern, geringem Schaden oder wenn die Beweislage nicht eindeutig ist. Als Fachanwalt kenne ich die Voraussetzungen und arbeite gezielt auf eine Einstellung hin, wo dies realistisch ist.
Was bedeutet Führerscheinentzug für mich?
Bei Führerscheinentzug wird eine Sperrfrist angeordnet, während der kein neuer Führerschein erteilt werden kann. Die Sperrfrist beträgt in der Regel 6 Monate bis 5 Jahre. Ich setze mich für die kürzestmögliche Sperrfrist ein und berate Sie zur Wiedererteilung.
Sofortige, vertrauliche Beratung
Jetzt Fall schildern
Dokumente hochladen
Laden Sie hier Ihre Unterlagen für eine kostenlose Ersteinschätzung hoch. Ihre Anfrage ist unverbindlich — es entsteht noch kein Mandatsverhältnis. Nach Eingang Ihrer Unterlagen melde ich mich persönlich bei Ihnen. Alle Daten werden verschlüsselt übertragen.
Öffnungszeiten
Kontakt
0211 77 929 995
Fax