Vorwurf Unfallflucht? Sofortige Verteidigung entscheidet
Unfallflucht nach § 142 StGB ist eine Straftat — keine Ordnungswidrigkeit. Es drohen Geldstrafe oder Freiheitsstrafe, Führerscheinentzug und ein Eintrag im Führungszeugnis. Aber: Schnelles Handeln kann die Folgen erheblich mildern. Rufen Sie mich sofort an.