Wer sich innerhalb von 24 Stunden nach dem Unfall freiwillig meldet, kann unter bestimmten Voraussetzungen straffrei ausgehen. Diese "tätige Reue" nach § 142 Abs. 4 StGB setzt voraus, dass der Unfall nicht schwerwiegend war (Sachschaden, kein Personenschaden) und die Meldung freiwillig erfolgt, bevor die Polizei vor der Tür steht.
Deshalb ist sofortige anwaltliche Beratung so wichtig: Ich kann einschätzen, ob tätige Reue in Ihrem Fall möglich ist, und die Selbstanzeige strategisch begleiten.