Alkohol am Steuer — Anwalt in Düsseldorf
Alkohol am Steuer hat je nach Promillewert unterschiedliche Konsequenzen — von Bußgeld bis Freiheitsstrafe. Je schneller Sie sich anwaltlich beraten lassen, desto besser sind Ihre Möglichkeiten. Ich vertrete Sie als Fachanwalt in allen Fällen von Alkohol und Drogen im Straßenverkehr.
Was droht bei welchem Promillewert?
0,5 bis 1,09 Promille (ohne Ausfallerscheinungen):
Ordnungswidrigkeit. Beim ersten Mal: 500 € Bußgeld, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot. Beim zweiten Mal: 1.000 €, 3 Monate Fahrverbot. Beim dritten Mal: 1.500 €, 3 Monate Fahrverbot.
Ab 0,3 Promille mit Ausfallerscheinungen:
Straftat. Geldstrafe oder Freiheitsstrafe, Führerscheinentzug, Punkte.
Ab 1,1 Promille (immer):
Straftat (absolute Fahruntüchtigkeit). Führerscheinentzug, Sperrfrist, Punkte, Geldstrafe oder Freiheitsstrafe.
Ab 1,6 Promille:
Zusätzlich MPU-Anordnung für die Wiedererteilung des Führerscheins.
Kann eine MPU vermieden werden?
Was tun bei einer Polizeikontrolle?
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