Verboten ist das Aufnehmen und Halten eines elektronischen Geräts während der Fahrt zur Benutzung. Erlaubt ist: Wegdrücken eines Anrufs (ein kurzes Antippen), Nutzung über Freisprechanlage, Nutzung bei ausgeschaltetem Motor (auch an der Ampel nur, wenn der Motor aus ist).
Die Abgrenzung ist juristisch umstritten, und nicht jede Beobachtung durch Polizeibeamte hält einer Prüfung stand.