Fahrverbot droht? Es gibt Wege, den Führerschein zu behalten

Ein Fahrverbot trifft hart — besonders wenn Sie beruflich auf das Auto angewiesen sind. Aber ein Fahrverbot ist nicht immer unvermeidbar. Als Fachanwalt für Verkehrsrecht prüfe ich Ihre Optionen und setze mich für den Erhalt Ihres Führerscheins ein.

Drei Wege, ein Fahrverbot abzuwenden

1. Einspruch gegen den Bußgeldbescheid
Wenn die zugrunde liegende Messung fehlerhaft ist, entfällt auch das Fahrverbot. Ich prüfe den Bescheid auf alle Fehlerquellen.
2. Umwandlung in erhöhte Geldbuße:
Bei besonderer beruflicher Härte kann das Gericht das Fahrverbot in eine verdoppelte Geldbuße umwandeln. Das gilt insbesondere für Berufskraftfahrer, Außendienstmitarbeiter und Selbstständige, die nachweislich auf den Führerschein angewiesen sind.
3. Verschiebung des Fahrverbots:
In manchen Fällen kann der Antritt des Fahrverbots auf einen günstigeren Zeitpunkt verschoben werden — zum Beispiel in die Urlaubszeit.
Wann droht ein Fahrverbot?
Bei Geschwindigkeitsüberschreitungen ab 31 km/h innerorts oder 41 km/h außerorts, bei qualifiziertem Rotlichtverstoß (über 1 Sekunde Rotlicht), bei wiederholtem Verstoß innerhalb eines Jahres, bei Alkohol am Steuer (ab 0,5 Promille im Wiederholungsfall) sowie bei bestimmten Abstandsverstößen.
Häufig gestellte Fragen zum Fahrverbot
Kann ein Fahrverbot in eine Geldstrafe umgewandelt werden?
Ja, unter bestimmten Voraussetzungen. Besonders bei erstmaligem Verstoß und nachgewiesener beruflicher Abhängigkeit vom Führerschein ist dies möglich. Die Geldbuße verdoppelt sich in der Regel.
Wie viele Punkte führen zum Führerscheinentzug?
Bei 8 Punkten in Flensburg wird die Fahrerlaubnis entzogen. Das ist kein Fahrverbot (zeitlich begrenzt), sondern ein Entzug — Sie müssen den Führerschein neu beantragen, ggf. mit MPU.
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