Bei Geschwindigkeitsüberschreitungen ab 31 km/h innerorts oder 41 km/h außerorts, bei qualifiziertem Rotlichtverstoß (über 1 Sekunde Rotlicht), bei wiederholtem Verstoß innerhalb eines Jahres, bei Alkohol am Steuer (ab 0,5 Promille im Wiederholungsfall) sowie bei bestimmten Abstandsverstößen.