Schmerzensgeld nach Verkehrsunfall — Ihre Ansprüche durchsetzen

Nach einem Verkehrsunfall mit Personenschaden steht Ihnen Schmerzensgeld zu. Versicherungen bieten regelmäßig zu wenig an. Als Fachanwalt setze ich eine angemessene Entschädigung durch.
Wie viel Schmerzensgeld steht Ihnen zu?
Die Höhe richtet sich nach Art und Schwere der Verletzung, der Dauer der Beeinträchtigung und den Auswirkungen auf den Alltag. Richtwerte: HWS-Syndrom (Schleudertrauma): 500–2.500 €. Knochenbrüche: 2.000–15.000 €. Schwere Verletzungen mit Dauerfolgen: 10.000–100.000+ €. Diese Beträge sind Orientierungswerte aus der Rechtsprechung. Versicherungen bieten häufig deutlich weniger an. Ich kenne die aktuellen Schmerzensgeldtabellen und setze den angemessenen Betrag durch.
Anwaltskosten: 0 € bei unverschuldetem Unfall
Bei einem unverschuldeten Unfall übernimmt die gegnerische Versicherung Ihre Anwaltskosten. Sie haben kein Kostenrisiko.
Häufig gestellte Fragen zum Schmerzensgeld
Schmerzensgeld nach Auffahrunfall — wie viel?
Das hängt von der Verletzung ab. Bei einem typischen HWS-Syndrom nach Auffahrunfall liegen die Beträge zwischen 500 und 2.500 €. Bei schwereren Verletzungen deutlich mehr. Ich prüfe Ihren Anspruch kostenlos.
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