Durch ein freiwilliges Fahreignungsseminar können Sie bei bis zu 5 Punkten einmalig 1 Punkt abbauen. Darüber hinaus gibt es keine Möglichkeit, Punkte aktiv abzubauen — aber: Einzelne Eintragungen können angefochten werden, wenn der zugrunde liegende Bescheid fehlerhaft war.
Punkte verfallen automatisch je nach Schwere: 2,5 Jahre bei Ordnungswidrigkeiten, 5 Jahre bei Straftaten ohne Führerscheinentzug, 10 Jahre bei Straftaten mit Führerscheinentzug.