Die Aufgabe eines Anwalts ist es, die Interessen seiner Mandanten zu vertreten. Mein Ziel ist, Sie besonders gut zu beraten und Ihre Interessen erfolgreich und mit dem bestmöglichen Ergebnis durchzusetzen.
Um dieses Ziel zu erreichen, ist eine Spezialisierung auf ein bestimmtes Rechtsgebiet unumgänglich. Denn kein redlicher Anwalt wird von sich behaupten können, auf allen Rechtsgebieten beschlagen zu sein.
Dies lässt schon die Fülle an Gesetzen und aktueller Rechtsprechung ‒ im ständigen Wandel ‒ nicht zu.
Da ich dies frühzeitig erkannt habe, habe ich mich nur auf das Fachgebiet spezialisiert, dem schon immer mein besonderes Interesse galt: dem Verkehrsrecht.
Aufgrund der nachgewiesenen besonderen theoretischen Kenntnisse und meiner praktischen Erfahrungen wurde mir im Jahr 2011 von der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf der Titel „Fachanwalt für Verkehrsrecht“ verliehen. Erwarten Sie also von mir bitte keine Hilfe zum Beispiel in einer sozial- oder mietrechtlichen Angelegenheit.